Interesse. Eine frühneuzeitliche analytische Kategorie

Interesse. Eine frühneuzeitliche analytische Kategorie

Organisatoren
Lena Oetzel, Institut für die Erforschung der Habsburgermonarchie und des Balkanraumes (IHB), Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien
Ort
digital (Wien)
Land
Austria
Vom - Bis
18.11.2021 - 19.11.2021
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Von
Georg Buchbauer, Institut für die Erforschung der Habsburgermonarchie und des Balkanraumes, Österreichische Akademie der Wissenschaften

Der im Rahmen des FWF-Projekts „Interessengeflechte auf dem Westfälischen Friedenskongress (1643–1649)“ organisierte Workshop befasste sich mit den unterschiedlichen Verwendungen und Funktionen des Begriffs „Interesse“ in der frühen Neuzeit. Die Untersuchungskontexte umspannten dabei frühneuzeitliche Außenbeziehungen, juristische, dynastische und gemeinwohlorientierte Kontexte sowie Patronagebeziehungen. Der zeitliche Fokus lag auf dem 17. und 18. Jahrhundert mit Beiträgen zum Heiligen Römischen Reich, Polen-Litauen, Frankreich, England sowie den Städten Lübeck und Zürich auf kommunaler Ebene. Eröffnet wurde der Workshop von LENA OETZEL (Wien/Salzburg) mit einem einführenden Referat, in dem sie „Interesse“ begriffsgeschichtlich und als moderne analytische Kategorie verortete. Insbesondere Ansätze der Soziologie und Politikwissenschaft, deren zufolge man Interesse als dem historischen Wandel und spezifischen Normen und Werten unterworfene Kategorie begreifen müsse, seien von zentraler Bedeutung für Historiker:innen. In diesem Sinne wurde der Begriff insbesondere als Schlüsselkonzept der Neuen Diplomatiegeschichte bereits gewinnbringend rezipiert. Als relationales Konzept schuf der Interessenbegriff, laut Oetzel, Verbindungen zwischen individuellen und kollektiven Akteuren, Objekten und Konzepten. Interessen konnten proklamiert und zugeschrieben werden und erfüllten damit nicht nur inkludierende oder exkludierende Funktionen, sondern ließen sich als Analysekategorie von Zeitgenoss:innen deuten und interpretieren. Nach einer knappen Erläuterung der historischen Entwicklung des Interessenbegriffs, der im Laufe des 17. Jahrhunderts über seinen ursprünglich ökonomisch konnotierten Kontext hinaus eine drastische Bedeutungserweiterung erfuhr, formulierte Oetzel die zentralen Zielsetzungen und Fragen des Workshops: In welchen Diskursen wurde wie von Interesse gesprochen? Welche Funktionen erfüllte der Begriff im praktischen (insbesondere politischen) Gebrauch? In welchen semantischen Zusammenhängen bewegte sich der Begriff und wie beeinflussten sich diese Sphären gegenseitig? Wie verhielten sich partikulare Interessen zu kollektiven Interessen?

Den Einstieg machte ANDREAS HÄCKERMANN (Erfurt) ausgerechnet mit dem vermeintlichen Gegenstück von Interesse, dem Desinteresse, als prägendem Leitwert der juristischen Elite des französischen Ancién Regime. Dieses „negatorische Pendant“ entwickelte sich in Auseinandersetzung mit und in Abgrenzung von zeitgenössischen Diskursen und strukturellen Entwicklungen im ausgehenden 17. und 18. Jahrhundert zum moralischen Leitwert der noblesse de robe. In einer Aktualisierung des bereits in der älteren Traktatliteratur imaginierten Bilds des „Modell-Magistraten“ wurde nun nicht mehr die Aufopferung der eigenen Interessen, sondern vielmehr die Funktionalisierung derselben im Dienst der höheren Interessen des bien public gefordert. Am Beispiel der polemischen Auseinandersetzung des einflussreichen Juristen Henri-François d’Aguesseau mit dem „System“ des John Law zu Beginn des 18. Jahrhunderts zeigte Häckermann eindrücklich die Funktion des Desinteressenbegriffs, mit dem sich die juristische Elite einerseits demonstrativ gegenüber einem ökonomisch fundierten Interessenkonzept positionierte, andererseits ihren Eliteanspruch innerhalb eines idealisierten Gesellschaftsbilds postulierte.

Auch der Vortrag von PHILIP HOFFMANN-REHNITZ (Münster) wies den kommunalpolitischen Raum am Beispiel Lübecks zur Mitte des 17. Jahrhunderts als weitgehend „interessefreien“ Raum aus, während Interessen in der rechtlichen Sphäre legitim formuliert werden konnten. Zwar fand der Begriff in den von Hoffmann-Rehnitz untersuchten politischen Konflikten zwischen Rat und Bürgerschaft in unterschiedlichen Semantiken Verwendung, jedoch meist in einem ökonomisch-technischen oder neutralen Bedeutungskontext. Letzterer diente primär der Identifizierung bestimmter, durch gemeinsame Interessen ausgezeichneter, individueller oder kollektiver Akteure. Selten wurde der Interessenbegriff allgemeiner, und hier nur als Gegenstück zur weit verbreiteten Gemeinwohlsemantik, in politischen Auseinandersetzungen gebraucht. Diese Verwendungsweisen von Interesse, so die These von Hoffmann-Rehnitz, sei auf das zeitgenössische Verständnis des kommunalen politischen Raums als durch Abwesenheit jeglicher Interessen gekennzeichneten Kommunikationsraums zurückzuführen. Demgegenüber habe in Lübeck der rechtliche Raum als legitimer Austragungsort „eigennütziger“ Interessen gedient.

Mit ihrem Vortrag hob DOROTHÉE GOETZE (Sundsvall) den Interessenbegriff auf die Ebene der Reichspolitik und widmete sich am Beispiel der Verhandlungen des Großen Nordischen Kriegs am Reichstag 1711/12 der Frage, wie sich partikulare, territoriale Interessen der Reichsstände innerhalb und außerhalb des Reichsterritoriums mit allgemeinen „Reichsinteressen“ vereinbaren ließen. Die Auseinandersetzungen zwischen Reichsständen, die während des Kriegs sowohl in- als auch außerhalb des Reichs „mitinteressiert“ waren, zeigten, dass die Rahmung partikularer Interessen mit Verweis auf das Reichsinteresse hier einerseits rhetorisch eingesetzt werden musste, um die Möglichkeiten der Konfliktaustragung durch die Reichsinstitutionen überhaupt nutzen zu können. Andererseits ließen sich mit Bezug auf das allgemeine Reichsinteresse die Partikularinteressen der gegnerischen Seite diskreditieren. Goetze zeigte damit eindrücklich, dass die Zugehörigkeit zu der in der Reichsverfassung und in der politischen Theorie proklamierten Normen- und Wertegemeinschaft die „Priorisierung“ des Reichsinteresses bei gleichzeitiger „Opferung“ territorialer Partikularinteressen verlangte.

In verschiedenen, synonym verwendeten Varianten, insbesondere in Form der utilitas publica, tauchte der Interessenbegriff bei PHILIP HAAS (Wolfenbüttel) in seiner Analyse frühneuzeitlicher Fürstenehen im Wechselspiel von politischer Theorie und Praxis auf. In seiner Untersuchung politischer Traktate zur Fürstenehe machte er das öffentliche Interesse als zentralen Bezugspunkt aus. Notwendigerweise auf der Grundlage einer gemeinsamen Interessenbasis geschaffen, sollten Fürstenehen primär dem öffentlichen Interesse dienen. In der engen Verzahnung von Dynastie und werdender Staatlichkeit kam es laut Haas zu einer starken funktionalen Wechselbindung, derer sich die einzelnen Dynast:innen mit ihren eigenen Interessen unterordnen mussten. Die politische Praxis am Beispiel Hessen-Kassels zeigte eine deutliche Rezeption dieser theoretischen Konzeptualisierungen und Begrifflichkeiten, womit laut Haas eine ständige Beschwörung der „Interessenidentität“ von Dynastie, Staat und Untertanen erzielt wurde.

Eine literaturwissenschaftliche Perspektivenerweiterung bot JACOB SIDER JOST (Carlisle/Halle an der Saale), der Interesse als Schlüsselbegriff des auf personalen Beziehungen beruhenden politischen Systems der georgianischen Ära nach 1714 in England benannte. Anhand der Schriften Lord Herveys, eines Höflings und akribischen politischen Beobachters am Hof Georges II., deutete Sider Jost „interest“ als vielfältigen Bedeutungskomplex, welcher in der zeitgenössischen Verwendung unter anderem in Bezug auf Patronage- und Klientelbeziehungen eine deutlich reziproke Beziehungskomponente aufwies. Interesse schuf eine Verbindung zwischen Patron und Klient (to have an/be in the interest of someone), die auf Einfluss, Kontrolle und wechselseitiger Unterstützung aufbaute und umgemünzt auf das politische System komplexe Beziehungsketten zwischen Akteuren sichtbar macht. In seiner reflektierten Analyse politischer Prozesse identifizierte Lord Hervey – und mit ihm Sider Jost – damit zuvorderst Interessenströme (flows of interest), die gleichsam durch die Akteursketten „flossen“ und sie verknüpften. Dadurch offenbaren sich sowohl für den zeitgenössischen Betrachter als auch moderne Wissenschafter:innen Informationskanäle und die Logiken politischer Handlungsweisen.

Im Rahmen des Spannungsfelds von Loyalität und Eigeninteressen in Patronagebeziehungen untersuchte auch STEPHEN GRIFFIN (Limerick) englischsprachige Konzepte von Interesse des 18. Jahrhunderts, wenn auch in einer politisch außergewöhnlichen Konstellation. Thema war die Verwendung des Interessenbegriffs durch die Diplomaten und Unterstützer des exilierten Stuart-Monarchen James III. zwischen 1715–1745. Diese beschworen laut Griffin einerseits stets ein recht vage gehaltenes (weil verschiedene Handlungsziele bündelndes) Interesse von James III., welches mit seiner Restauration auf den britischen Thron gleichgesetzt werden konnte. Andererseits verlangte der Dienst im Sinne dieses dynastischen Interesses auch die Berücksichtigung der Eigeninteressen (self-interest) der loyalen Unterstützer der Dynastie, sei es durch Gaben im ökonomischen Kontext, sei es durch die Förderung von weiteren Familienmitgliedern. Es zeigte sich somit die Strukturierungsfunktion des Interessenbegriffs von den außenpolitischen Belangen des Exil-Monarchen bis zu den verzweigten familiären Beziehungen seiner Unterstützer.

In einer für den Diskussionsverlauf des Workshops fruchtbaren Erweiterung des Interessenbegriffs auf konfessionelle Angelegenheiten stellte SARAH RINDLISBACHER THOMI (Bern) ambivalente Ergebnisse bezüglich der Verwendung des Interessenbegriffs in der Außenpolitik Zürichs im 17. Jahrhundert fest. Während Interessen in der Argumentation der weltlichen Ratselite in Konfessionsangelegenheiten häufig angesprochen wurden, distanzierte sich die von Rindlisbacher Thomi primär untersuchte, mit der politischen Elite eng vernetzte und außenpolitisch äußerst aktive, Zürcher Geistlichkeit weitgehend von dem Begriff. Nichtsdestotrotz wurde vereinzelt das „evangelische Interesse“ auch von der geistlichen Elite 1) zur positiven Bekräftigung übergreifender Konfessionsinteressen als Basis außenpolitischer Bündnisse mit protestantischen Mächten, 2) zur neutralen Absteckung von Zuständigkeiten in uneindeutigen kommunalen Sachbereichen (Stichwort causa mixta), sowie 3) zur negativen Diskreditierung weltlicher Faktoren in konfessionellen Überlegungen (Standesinteressen) verwendet, letzteres etwa in den Beziehungen zu Frankreich.

Im abschließenden Beitrag erläuterte EWELINA SIKORA (Mainz/Budapest) die Bedeutung eines zumeist relativ vage gehaltenen Interessenbegriffs anhand der Außenbeziehungen Polen-Litauens im 17. Jahrhundert. Auch hier kam es zu gängigen Gegenüberstellungen, etwa im Konflikt zwischen republikanischen Interessen einerseits und den, in diesem Kontext oft misstrauisch beäugten, Interessen der polnisch-litauischen Herrscherdynastie andererseits. Die Beziehungen der Dynastie mit fremden Mächten wurden daher von Seiten des Sejm als potentiell bedrohliche Interessen wahrgenommen und als solche eingeschränkt und beaufsichtigt.

In ihrem Abschlusskommentar veranschaulichte JULIA SCHMIDT-FUNKE (Leipzig) noch einmal eindrücklich die historischen Verwendungsweisen des Interessenbegriffs und dessen Potential als analytische Kategorie. Für eine adäquate Analyse des historischen Quellenbegriffs betonte sie den Einfluss zeitlicher Konjunkturen sowie unterschiedlicher räumlicher Kontexte auf dessen Verwendung. Kritisch merkte Schmidt-Funke die Notwendigkeit an, die semantischen Felder, in denen sich der Interessenbegriff bewegte, zu erforschen. Auch ihrem Appell, den im Laufe des Workshops erarbeiteten historischen Quellenbegriff stärker an sozial- und kulturwissenschaftliche Ansätze rückzukoppeln, ist zu folgen.

Trotz einer auffälligen Diskrepanz der zahlenmäßigen Quellenbelege in den einzelnen Beiträgen erwies sich der frühneuzeitliche Interessenbegriff letztendlich als äußerst fruchtbarer semantischer Zugangspunkt, sowohl auf der Ebene zeitgenössischer theoretischer Diskursivierungen als auch der (v.a. politischen) Praxis. Dies spiegelte sich auch in den fokussierten und dynamischen Diskussionsrunden des Workshops wider. An Stelle eines bilanzierenden Kommentars seien damit einige der wichtigsten Diskussionsstränge und damit verbundene Desiderata genannt:

1. Immer wieder kehrte die Diskussion zu der häufig angesprochenen Unschärfe des Interessenbegriffs zurück, der als „Chiffre“ (Oetzel) oder „Platzhalter“ (Haas) fungieren konnte, um innerhalb von recht vage durch gemeinsame Interessen konstituierte Gruppen Raum für die Diskussion und Formulierung konkreter Einzelinteressen zu schaffen. Dies etwa in der Absteckung des Raumes der „Mitinteressierten“ und „Uninteressierten“ am Beispiel des Reichstags (Goetze) oder in der Benennung gemeinsamer konfessioneller Interessen (Rindlisbacher Thomi). Kontrovers blieb dabei in der Diskussion, in welchen Fällen diese komplexitätsreduzierende Unschärfe der Einschwörung auf gemeinsame, übergreifende Interessen diente, oder aber als Vorwand zur Durchsetzung „verschleierter“ Eigeninteressen instrumentalisiert wurde. Letzteres kritisierte etwa ein aufmerksamer Beobachter der Zürcher Konfessionspolitik bereits im 17. Jahrhundert (Rindlisbacher Thomi).

2. Während Interessen sich häufig in negativ oder positiv konnotierten Gegensatzbegriffspaaren (Schmidt-Funke) verorten lassen, bleibt darüber hinaus zu untersuchen, welche Räume sich für eine Formulierung als „legitim“ aufgefasster Interessen eigneten. Partikulare Interessen wurden damit in der frühneuzeitlichen Außenpolitik, beispielsweise am Reichstag (Goetze) oder auf dem Westfälischen Friedenskongress (Oetzel) häufig als legitim anerkannt und konnten als solche nicht nur neutral benannt, sondern im Sinne von Handlungszielen auch von den Zeitgenossen analysiert werden. Im städtischen Lübeck des 17. Jahrhunderts hingegen übernahm der Raum des Rechts in diesem Hinblick eine „Entlastungsfunktion“ (Hoffmann-Rehnitz) für den als interesselos imaginierten politischen Raum, oder es wurde, wie am Beispiel der geistlichen Eliten Zürichs (Rindlisbacher Thomi), auf begriffliche Alternativen ausgewichen. Auf der Beziehungsebene, speziell im englischsprachigen Gebrauch, scheint Interesse in einem Patronagekontext (Griffin und Sider Jost) hingegen als grundsätzlich legitime Formulierung anerkannt worden zu sein.

3. Damit wäre neben der Bedeutung zeitlich bedingter Begriffsverschiebungen auch die Bedeutung unterschiedlicher Sprachräume angesprochen, die im Workshop immer wieder Thema der Diskussion waren. Ob der Interessenbegriff nun im Rahmen von Übersetzungsleistungen definiert, bzw. an den entsprechenden Kontext angepasst wurde (etwa vom Lateinischen ins Deutsche bei Haas, oder vom Französischen ins Deutsche bei Oetzel), je nach sprachlicher Tradition spezifische Komponenten umfasste (Interesse als „Beziehung“ bei Sider Jost oder Interesse als „Einfluss“ bei Griffin), oder, wie etwa im Polnischen das über kein Negativum von Interesse verfügte (Sikora), eingeschränkt gebraucht wurde, hatte tiefgreifende Konsequenzen für dessen Verwendung.

4. Nur kurz sei auf die durchaus ambivalente Beziehung von Interessen und Leidenschaften/Emotionen verwiesen, die in der Diskussion häufig als Desiderat genannt, jedoch kaum konkretisiert wurde. Demnach wurden Leidenschaften sowohl in den Schriften Henri de Rohans (Oetzel) als auch am Reichstag (Goetze) dem Interesse gegenübergestellt und diskreditiert, oder als Emotionen in der Fürstenehe zum Wohl der Dynastie geopfert oder verleugnet (Haas). Zugleich forderte jedoch das Bourdieu’sche „interessierte Desinteresse“ der französischen Juristen des 18. Jahrhunderts eine „Leidenschaft“ für das bien public (Häckermann) und was im England des 18. Jahrhunderts als „interesting“ galt, bestimmte sich nicht zuletzt aus emotionaler Anteilnahme (Sider Jost).

5. Zuletzt seien mit Verweis auf die einleitenden Bemerkungen Lena Oetzels mit Gebrauchsweisen des Interessenbegriffs in ökonomischen und gelehrten Kontexten noch wichtige Desiderata angesprochen, denen im Rahmen des Workshops nicht genügend Aufmerksamkeit zuteilwerden konnte. Eine Erforschung des Interessenbegriffs in diesen und weiteren Kontexten muss aufgrund der anregenden Beiträge und lebhaften Diskussionen des Workshops als äußerst wünschenswert gelten.

Konferenzübersicht:

Lena Oetzel (Wien/Salzburg): Begrüßung und einleitende Reflexionen zum frühneuzeitlichen Interessenbegriff.

Andreas Häckermann (Erfurt): „Les desinteressement“: Die Entstehung einer juristischen Norm und ihre soziopolitischen Folgewirkungen im Frankreich des 18. Jahrhunderts.

Philip Hoffmann-Rehnitz (Münster): Interessesemantiken in der politischen und rechtlichen Kommunikation frühneuzeitlicher Städte: Lübeck im 17. Jahrhundert.

Dorothée Goetze (Sundsvall): „Prioritising the Public Over the Private: Balancing Competing Interests in the Negotiations of the Perpetual Imperial Diet during the Great Northern War (1700–1721).

Philip Haas (Wolfenbüttel): Interesse als Zement des Dynastischen Fürstenstaats: Die wechselseitige Verpflichtung von Dynastie, Staat und Untertanen durch das Konzept der utilitas publica.

Jacob Sider Jost (Carlisle/Halle an der Saale): Interest and Connection in Hanoverian Britain.

Stephen Griffin (Limerick): Loyalty, Self-Interest and Exile: Stuart Diplomacy 1715–45.

Sarah Rindlisbacher Thomi (Bern): Konfessionsinteressen und Standesinteressen: Außenpolitisches Wirken von Zürcher Geistlichen zwischen Glaubensgemeinschaft und Gemeinwohl (17. Jahrhundert).

Ewelina Sikora (Mainz/Budapest): Between the King, Senate, and Nobles: Framing Poland-Lithuania’s Interest in Diplomatic Exchanges during Jan III Sobieski’s Reign.

Julia Schmidt-Funke (Leipzig): Kommentar.


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